News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!
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Rückruf 23x6 der Audi AG hat es in sich – Schadensersatz für Betroffene

Der seit dem Jahr 2018 ins Leben gerufene Rückruf der Audi AG für bestimmte Modelle von Audi hat es in sich. Der Rückruf unter der unscheinbaren Bezeichnung „23x6“ wurde vom Kraftfahrtbundesamt erstmals veröffentlicht im November 2018. Damals nur für wenige zwei Audi Modelle A6 und A7, Baujahr 2015-18. Seitdem hat sich der Kreis der betroffenen Modelle stetig erweitert auf die Baujahre ab 2008 bis 2018, von Audi A 4 bis Q 7. Somit auch auf jüngere, neue und hochpreisige Modelle vor allem mit 3.0 Liter-Motoren, aber auch 4.2 Liter-Motoren.

 

Mittlerweile wurden 10 Rückrufe mit dem Hersteller-Code 23x6 veröffentlicht, der letzte erst am 03.04.2020.

Dahinter stehen laut Beschreibung durch das Kraftfahrtbundeamt immer die  „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ oder  „Konformitätsabweichung von den Vorschriften des Anhang XVI, Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008“.

Und als Abhilfemassnahme wird das Software-Update des Motorsteuergerätes bzw. die Aktualisierung der Software aufgeführt - oder es wird gar nichts als solche aufgeführt wie z.B. in dem veröffentlichten Rückruf vom 16.08.2019.

In den Anschreiben der Audi AG an die betroffenen PKW-Eigentümer wird mehr oder weniger nebenbei erwähnt, dass die zwangsweise Betriebsstillegung des PKW drohe, wenn man sich nicht in die Werkstatt bemüht und das Software-Update – oder was auch immer - durchführen lässt.

Weigert man sich oder tut einfach nichts, werden die Briefe der Audi AG nachdrücklicher. Und es werden dem Betroffenen letztlich direkt vom Kraftfahrtbundeamt Fristen gesetzt und auf die Stilllegung hingewiesen.      

Hintergrund dieser aktuell erzwungenen Software-Updates und der drohenden Stilllegungen bei Nichtbeachtung ist das Verbauen einer illegalen Abschalteinrichtung auch in den grösseren Audi-Motoren mit 3.0 und 4.2 Liter Hubraum.

Diese Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionen bei üblicher Nutzung des PKW nicht eingehalten werden. Und deshalb die für die EU-Typgenehmigung massgebliche Schadstoffklasse gar nicht eingehalten wird. Somit die für jeden PKW erteilte Typ-Genehmigung zu Unrecht der Audi AG erteilt wurde. Voraussetzung der Zulassung eines jeden PKW ist jedoch eine berechtigt erteilte Typ-Genehmigung.      

Negative Konsequenzen eines Updates für Motoren sind laut Audi AG nicht gegeben. Die Realität sieht oftmals anders aus, wie Rechtsanwalt Felix Fehrenbach von Betroffenen PKW-Eigentümern berichtet wurde. Motor-Leistungsverlust, höherer Kraftstoff- und Harnstoffverbrauch und unübliche Gangwahl oder Gangsuche im Automatikgetriebe mindern die Fahrqualität. Auch höherer Verschleiss kann die Folge sein.  

Gleich, ob das Software-Update durchgeführt wurde oder sich der Betroffene berechtigterweise dagegen wehrt. Und egal welche Art der Abschalteinrichtung oder welcher Grund für ein Software-Update angeführt wird:

Die Chancen sind mittlerweile besser denn je, dass der betroffene PKW-Eigentümer für das illegale Verhalten der Hersteller Schadensersatz erhält.  

Viele Landgerichte und mittlerweile auch Oberlandesgerichte haben geurteilt, dass das Verbauen und Inverkehrbringen von Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die zu erhöhten unzulässigen Emissionen beim Normalbetrieb des PKW führt, Schadensersatzansprüche zugunsten des betroffenen PKW-Eigentümers zur Folge haben.

Der Bundesgerichthof hat Anfang 2019 darauf hingewiesen, dass eine solche Manipulation der Software einen Mangel darstellt. Äusserungen des Bundesgerichthofs in der mündlichen Verhandlung am 05.05.2020, dem ersten verhandelten Prozess gegen die Volkswagen AG, sind ebenfalls richtungweisend positiv für Verbraucher. Und ebenfalls kurz zuvor Ende März 2020 das Gutachten der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs in einem von mehreren VW-Verfahren vor dem EuGH geben dem Verbraucherschutz auch im Diesel-Abgas-Skandal weiter Aufwind.

Fazit und Empfehlung:

Die Erfolgschancen, dass der Betroffene auf keinem Schaden sitzen bleibt, weil ihn die Audi AG so stellen muss, als wenn er nie einen Kaufvertrag über den manipulierten Audi abgeschlossen hätte, stehen sehr gut.

Rechtsanwalt Felix Fehrenbach empfiehlt deshalb allen PKW-Eigentümern, deren PKW von einem Rückruf in Zusammenhang mit dem Abgassystem ihres PKW betroffen ist oder war, ihre Ansprüche gegen den Hersteller und den Händler prüfen zu lassen.

Ein Anspruch zielt auf Erstattung des Kaufpreises von der Audi AG an den betroffenen PKW-Eigentümer  ab gegen Übergabe des PKW an die Audi AG.

Eine problemlose Durchsetzung von Schadensersatz gegenüber der Audi AG ist nicht nur bei Neuwagenkauf möglich. Sondern auch bei Kauf des manipulierten PKW als Gebrauchtwagen von einem Händler oder Privatverkäufer. Und ebenso ist Schadenersatz möglich, wenn das Update bereits aufgespielt wurde oder wenn der PKW-Kaufpreis finanziert ist oder ein Leasingvertrag besteht.


Lassen auch Sie Ihre möglichen Ansprüche individuell prüfen und eine Vorgehensweise gegen die Autohersteller ausarbeiten.


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