Stilllegung
Betroffenen Fahrzeughaltern, die das vom Hersteller angebotene Software-Update nicht aufspielen lassen, droht die Zwangs-Stilllegung ihres PKW.
Das erstmals von der Volkswagen-AG angebotene Software-Update für die Motorsteuerung der EA189–Motoren war als Nacherfüllung zur Mangelbeseitigung angeboten worden.
Mittlerweile bieten alle Hersteller manipulierter Fahrzeuge das angebliche Allheilmittel von Software-Updates ab, die vermeintlich die Gesetzmäßigkeit ihrer Motoren wieder herstellen.
In den Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes, das zahlreichen betroffenen Fahrzeughaltern zuging, werden diese aufgefordert, ein Update durchführen zu lassen. Andernfalls würde eine Übermittlung der Halter- und Fahrzeugdaten an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde erfolgen, die wiederum den weiteren Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen würde. Darüber hinaus fallen durch das Behördenhandeln Gebühren an, die zu Lasten des Fahrzeughalters gehen.
Doch diese Software-Updates sind, wie u.a. die Deutsche Umwelthilfe in vielen Vorher-Nachher-Tests feststellte, selbst unter Zuhilfenahme chemischer Mittel, nicht geeignet, die Emissionen der betroffenen Schummel-Motoren unter die europäischen Grenzwerte zu senken geschweige denn innerhalb dieser zu halten.
Im Gegenteil: durch die Software-Updates wird die Abgasrückführungsrate in den Motor immens erhöht, wodurch wiederum ein deutliches Mehr an Russpartikeln in die Umwelt freigesetzt wird.
Und dem nicht genug. Bei vielen der betroffenen Fahrzeuge werden durch diese verstärkt in den Motor zur nochmaligen Verbrennung geleiteten Abgase erhebliche Probleme schon nach kurzer Zeit festgestellt. So z.B. defekte Start-/Stopp-Automatik, stotternde Motoren, Leistungsabfall, auffallend unpassende Automatik-Gangwahl, erhöhter Kraftstoffverbrauch.
Ganz typisch sind auch die bislang bekannten Langzeitschäden durch Software-Updates wie defekte Diesel-Katalysatoren, Motorschäden durch Versottung oder Verstopfung des Abgasrückführungsventils (AGR-Ventil) und durch Verkokung des AGR-Kühlers.
Verbraucher sollten aufgrund der bislang bekannten Schäden und möglichen weiteren bislang unbekannten negativen Folgen des Software-Updates zu Recht zögerlich sein, ein solches Software-Update durchführen zu lassen. Einer ersten Aufforderung der Hersteller hierzu sofort nachzukommen, ist jedem Verbraucher abzuraten.
Aber auch aus rechtlicher Sicht sollte es nicht vertretbar sein, Verbraucher hierzu zu zwingen.
Durch die angedrohte Stilllegungsverfügung wird massiv Druck auf die Verbraucher aufgebaut, obwohl das Risiko nahe liegt, dass nach Aufspielen der Software der Motor massiven Schaden nimmt und das Fahrzeug noch mehr an Wert verliert. Die Erfolgsaussichten einer verwaltungsrechtlichen Abwehr solcher Stilllegungen sind eher gering, weshalb Autobesitzern eher dazu zu raten ist, umgehend die Rückgabe ihres Fahrzeugs an den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises in die Wege zu leiten.
Sie sind von einer Stilllegungsverfügung betroffen? Nehmen Sie Kontakt auf.