Rückgabe-Rechner
Steht Ihnen das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen den Hersteller oder gegen den Verkäufer zu, so ist natürlich von Interesse, welchen Geldbetrag Sie einfordern können Zug um Zug gegen Rückgabe Ihres PKW.
Denn je nach Kaufpreis, aktuell möglichem Erlös bei Verkauf des PKW und je nach Höhe der gefahrenen Kilometer könnten Sie wirtschaftlich besser dastehen, wenn Sie sich nach Erklärung des Rücktritts letztlich mit der Gegenseite auf einen unter dem Kaufpreis liegenden Rückzahlungsbetrag einigen und den PKW behalten.
Die Nutzungsentschädigung, welche für die während Ihrer Besitzzeit des PKW gefahrenen Kilometern auf den Kaufpreis anzurechnen ist, spielt für die Wahl der richtigen Strategie eine entscheidende Rolle.
Noch entscheidender für die Wahl der richtigen Strategie ist, wie hoch der Wertverlust Ihres vom Abgasskandal betroffenen Diesel-PKW ist. Denn der Wertverlust ist aufgrund des Überangebotes von vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen und der anhaltenden Kauf-Unattraktivität solcher PKW immens und geht bis zur Unverkäuflichkeit.
Grundsätzlich ist deshalb anzuraten, auf die Rückabwicklung des Kaufs zu bestehen.
Dies gilt auch bei laufender Finanzierung Ihres PKW. Die Höhe der bereits gezahlten Finanzierungsraten und die vorhandene Restschuld sind hier für die Wahl der Strategie mitentscheidend.
Die in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung wird immer aus Kaufpreis, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der erwarteten Gesamtlaufleistung errechnet. Diese Gesamtlaufleistung wird von den Gerichten unterschiedlich angesetzt und hängt u.a. von Motorgröße, PKW-Modell und Hersteller ab. Eine Gesamtlaufleistung von mindestens 250.000 km ist immer vertretbar. Viele Gerichte nehmen bei Diesel-PKW Gesamtlaufleistungen von 300.000 km bis 400.000 km an.
Der folgende Rückabwicklungs-Rechner berechnet Ihnen den Geldbetrag, den Sie gegen Rückgabe des PKW erhalten könnten, sofern der Kaufpreis nicht finanziert ist.
Kalkuliert wird mit einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 250.000 km und dem heutigen Kilometerstand. Beachten Sie bitte, dass für die letztlich abzuziehende Nutzungsentschädigung der Kilometerstand bei Übergabe des PKW maßgebend ist. Wird der Schadensersatzanspruch vor Gericht eingeklagt, dann ist der Kilometerstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung maßgebend.
Berechnen Sie hier Ihren Erstattungsanspruch gegen den Hersteller unter der Annahme einer erwartbaren Gesamtleistung des PKW von 250.000 km.
Hinweis:
Bitte geben Sie beim Kaufpreis nur einen vollen Euro-Betrag ohne Cent- und Währungsangabe, ohne "." und ohne "," ein.
Bitte geben Sie beim Tachostand nur volle km ein.