Diesel


Warum und wie wurde betrogen:

Tatsächlich war es die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA und CARB, die den Diesel-Abgas-Skandal - auch „Dieselgate“ genannt, in Deutschland ans Licht brachte. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt reagierte erst anschliessend, obwohl es für die Überwachung der Rechtskonformität der in Deutschland zuzulassenden und zugelassenen PKW die Verantwortung trägt.

Vom Skandal betroffen war zunächst der VW-Konzern mit seinen Fahrzeugen VW, Audi, Seat, Skoda & Porsche. Nach und nach wurde aber auch bekannt, dass andere deutsche Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere Hersteller von in Deutschland zugelassenen PKW wie Fiat geschummelt haben. So wurden und werden immer noch nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen in zugelassenen PKW verwendet mit Bezeichnungen wie Umschaltlogik, Thermofenster, Aufheizstrategie, AdBlue-Reduzierung. Diese Abschalteinrichtungen erkennen letztlich sämtlich mittels Sensoren und Programmierungen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Fahrbetrieb „im Feld“ befindet.

Verbraucher, die einen vermeintlich sauberen Diesel auch aus Umweltschutzgründen gekauft hatten, wurden nicht nur im Vertrauen auf ihre Umweltgedanken getäuscht. Sondern erlitten durch die drohenden Stilllegungen und aufgezwungenen Software-Updates einen erheblichen Wertverlust.

Die durch die Europäische Union festgelegten Grenzwerte der Stickoxidbelastung in den EU-Ländern dienen vor allem der Vermeidung von Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Diese europarechtlichen Regelungen sind seit dem Jahr 2010 verbindlich. Die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte in Städten ist nach Feststelllungen des Umwelt-Bundesamtes auf die Emissionen von Diesel-PKW zurückzuführen.

Da sich die zuständigen Bundesländer weigerten, effektive Massnahmen zu ergreifen, damit die Grenzwerte eingehalten werden, klagten die Deutsche Umwelthilfe e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland e.V. erfolgreich gegen die Bundesländer mit dem Ziel der Durchsetzung und Vorsehung von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplänen (sogenannte Umweltzonen).

Den Fahrzeugherstellern waren sowohl die EU-Normen und die damit zusammenhängenden Grenzwerte als auch die Folgen für Umwelt und Menschen bekannt. Ohne Rücksicht hierauf begannen die Hersteller damit, mittels illegaler Abschalteinrichtungen, die über Sensoren und Motorsteuerungssoftware funktionieren, die Abgaswerte ihrer neuen in der Entwicklung befindenden PKW-Motoren zu manipulieren. Das Fahrzeug erkannte dadurch auch, ob es sich zur Abgasmessung auf dem Prüfstand oder der Strasse befindet. Nur auf dem Prüfstand wurde die Abgasrückführungsrate in den Motor dergestalt erhöht, dass der PKW die Abgas-Grenzwerte einhielt. So sicherten sich die Hersteller die Zulassungen ihrer neuen PKW und damit weitere Marktanteile an vermeintlich „sauberen“ Autos.

Letztlich werden deshalb nunmehr für den Versuch der Herstellung einer Gesetzeskonformität, der Einhaltung der Grenzwerte unter realen Fahrbedingungen, die Diesel-PKW-Fahrer zur Verantwortung gezogen. Es drohen aufgezwungene Software-Updates mit unbekannten Folgen und Nutzen, Stilllegungsverfügungen für einzelne PKW und Dieselfahrverbote in Städten. Konsequenzen für den betroffenen Diesel-Fahrer sind neben zeitlichem und geldwertem Aufwand Nutzungsbeschränkungen und erheblicher Wertverlust ihres PKW.

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