News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!
3 Minuten Lesezeit (678 Worte)

Landgericht Koblenz verurteilt am 1. März 2021 Motoren-Hersteller FCA (Fiat Chrysler Automobiles)

Mit Urteil vom 1. März 2021 - Az. 12 O 316/20 - wurde Fiat Chrysler im Diesel-Abgasskandal vom Landgericht Koblenz erstmals verurteilt.

Seit letztem Jahr verstärken sich die belastbaren Vorwürfe gegen Fiat Chrysler Automobiles, dass deren Motoren nur durch unzulässige Manipulationen die Abgasgrenzwerte bei Messungen einhalten. Damit würden nicht nur die Zulassungsbehörden getäuscht werden. Sondern auch die Wohnmobilkäufer. Die von FCA angegebenen Verbrauchswerte und vor allem die Abgasnorm Euro6 wäre falsch.

Fiat Chrysler Automobiles entwickelt und produziert Motoren unter anderem für den Fiat Ducato. Dieses Fahrzeug dient als Basisfahrzeug für Wohnmobile vieler Hersteller.

In dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Koblenz hatte der Käufer eines Wohnmobils des Herstellers Roller Team, Modell Zefiro 266 TL Fiat Ducato 2.3 L, 150 PS, Abgasnorm Euro6, von FCA Schadensersatz verlangt.

Bei diesem Motor handelt es sich um den Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.3 Litern.

Der Motor, so der Wohnmobil-Käufer, sei so von FCA konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird.

Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nach dem NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) nur ca. 20 Minuten andauert, würde die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu führen, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug erfülle die für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerte für Nox-Mengen von 80 mg/km. Tatsächlich beträgt aber das reale Abgas-Emissionsverhalten, also dasjenige im normalen Straßenbetrieb, im Fachjargon auch RDE (Real Driving Emissions) benannt, insgesamt das 9-15 fache des Zulässigen und übersteigt somit beträchtlich die vorgegebenen Grenzwerte.

Diesem Vortrag des Käufers wurde vom Landgericht Koblenz gefolgt. Bemerkenswert ist, dass sich FCA gegen diese Klage gar nicht mit entsprechendem Gegenvortrag, Bestreiten, Vorlage von Sachverständigengutachten usw. vehement und mit allen Mitteln verteidigte. Was man eigentlich von allen anderen Automobil- und Motoren-Herstellern kennt, werden ihnen unzulässige Manipulationen am Abgasverhalten ihrer entwickelten, produzierten und verbauten Motoren vorgeworfen.

Dem klagenden Eigentümer des betroffenen Wohnmobils wurde deshalb vom Landgericht Koblenz   Schadensersatz gemäß § 826 BGB gegen FCA zugesprochen. Denn FCA hat durch die Manipulationen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise dem Eigentümer des Wohnmobils Schaden zugefügt.

Konsequenz ist, dass FCA dem klagenden Eigentümer den im Mai 2017 bezahlten Kaufpreis für das Wohnmobil in Höhe von 61.000 € zurückzahlen muss. Der Eigentümer muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Nutzung des Wohnmobils anrechnen lassen. Berechnet werden muss diese Nutzungsentschädigung nicht, wie aber bei manipulierten Pkw, nach gefahrenen Kilometern. Sondern stattdessen kann für Wohnmobile auch eine Berechnung der Nutzungsentschädigung auf Basis der zu erwartenden Nutzungsdauer vorgenommen werden. Das Landgericht Koblenz hat eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Das Wohnmobil ist seit Kauf bis Urteilsverkündung ca. 3,5 Jahre genutzt worden. Weshalb eine Nutzungsentschädigung von ca. Euro 8.500,00 abzuziehen ist.

Neben diesem Zahlungsanspruch wurde FCA auch verurteilt, dem betroffenen Eigentümer sämtlichen weiteren möglichen Schaden zu ersetzen, der aus der Manipulation des Wohnmobils resultieren kann.

Zudem muss FCA sämtliche dem betroffenen Eigentümer entstandenen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie sämtliche Verfahrenskosten bezahlen.

FCA hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Mit der fehlenden Verteidigung wollte FCA möglicherweise taktieren und vermeiden, dass das Landgericht Koblenz ein Gutachten erstellen lässt, mit dem auch gerichtsfest Manipulationen festgestellt werden.

Fazit und Empfehlung:

Über Manipulationen an Wohnmobilmotoren wird demnächst von vielen Landgerichten geurteilt.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz wird letztlich nur eines von vielen sein, mit denen betrogenen Käufern Schadensersatz zugesprochen wird. Dennoch ist dieses Urteil ein erster Meilenstein zugunsten der Verbraucher im erst richtig beginnenden Wohnmobile-Abgasskandal.

Die Erfolgsaussichten stehen gut und werden künftig sicherlich noch besser, dass Käufer von gebrauchten und neuen Wohnmobilen Schadensersatz von FCA und Herstellern erhalten.

Mit einer Klage kann der Käufer teils immensem Wertverlust seines Wohnmobils entgehen.

Besonders attraktiv: da der oftmals sehr hohe Kaufpreis für ein Wohnmobil langjährig finanziert ist, muss FCA oder der Hersteller bei einer Verurteilung den Käufer sogar von seinen Finanzierungs-schulden freistellen.        

Deshalb: Ein rechtliches Vorgehen gegen Fiat Chrysler Automobiles und den Hersteller prüfen zu lassen, lohnt sich jetzt!

Anwaltskanzlei Fehrenbach

Friedrichstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: +49 (0) 7751 8970 100
Telefax: +49 (0) 7751 8970 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

FEHRENBACH ● DÖLLE

            Anwaltskanzleien

Waldshut-Tiengen
Freiburg im Breisgau
Todtnau im Schwarzwald

Anwaltskanzlei Fehrenbach in Bürogemeinschaft mit Sozietät Dölle & Kollegen

Kanzlei Waldshut-Tiengen
Friedrichstrasse 4
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-8970-100
Fax: 07751-8970-111

Kanzlei Freiburg
Brombergstr.17c
79102 Freiburg
Tel.: 0761-79 18 69-0
Fax: 0761-79 18 69-20

Kanzlei Todtnau
Meinrad-Thoma-Str. 4
79674 Todtnau
Tel.: 07671-96 97-0
Fax: 07671-96 97-15

VW-Motor EA 288: Wichtiger Hinweis vom Oberlandesg...
Urteil gegen VW wegen Volkswagen-Motor EA288