News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!
4 Minuten Lesezeit (741 Worte)

Volkswagen Euro-6-Diesel-Motoren Typ EA288 offenkundig mit illegaler Abschalteinrichtung

Ein neuer teurer Skandal für die Volkswagen AG bahnt sich an. Der Motor Typ EA288 sollte eigentlich der saubere Nachfolger des Skandal-Motors Typ EA189 sein. Angepriesen wurde dieser Motor als „grün“. Tatsächlich verhärten sich die Informationen, dass auch in diesem Motor eine Softwarefunktion eingebaut ist, die aus dem angeblich sauberen Motor einen dreckigen Diesel macht, die Euro-6-Abgaswerte also gar nicht eingehalten werden. 

Gerichtsurteile bestätigen dies. Eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Dezember 2019 von Büros der Volkswagen AG im Zusammenhang mit diesem Motor-Typ spricht auch dafür.

Rechtsanwalt Felix Fehrenbach liegen 2 Urteile vor, mit welchen die Volkswagen AG wegen dieser neueren Motoren zu Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde. Diese beiden Urteile hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach analysiert.

Gegenstand des einen bislang nicht öffentlich gemachten Urteils des Landgerichts Duisburg, verkündet bereits Ende Oktober 2018, ist ein PKW VW Golf VII Variant 1.6 l TDI, Erstzulassung Januar 2015. Nach der EU-Typengenehmigung erfüllt dieser mit dem Motor Typ EA288 ausgestattete Golf die Anforderungen der Euro 6-Norm. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall, so das Landgericht Duisburg in seiner Urteilsbegründung. Der Stickoxidausstoß kann sich nur unter Einsatz einer installierten Software auf dem Prüfstand in den vorgesehenen Grenzwerten halten. Im alltäglichen Straßenbetrieb hingegen werden die Euro 6-Grenzwerte überschritten. In der Gerichtsverhandlung hat die Volkswagen AG gar nicht bestritten, dass der Motor des Typs EA288 durch eine solche Software gesteuert werde. Vielmehr räumte VW ein, dass eine sogenannte Abschalteinrichtung eingebaut wurde, die erkenne, ob sich der PKW gerade auf dem Prüfstand befindet, eine sogenannte „Zykluserkennung“. Diese verwendete Zykluserkennung und die Abschalteinrichtung halte VW aber für legal. Das Landgericht Duisburg sah dies anders und verpflichtete die Volkswagen AG, dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen, welchen er aufgrund des Kaufs dieses Fahrzeugs erlitten hat.

Das andere Urteil wurde vom Landgericht Regensburg erst am 19. März 2020 verkündet. Mit diesem Urteil wurde ebenfalls einem Käufer eines VW Golf VII das Recht auf Schadenersatz gegen die Volkswagen AG zugesprochen. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Volkswagen AG eine Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand verwendet und damit den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Vortrag des Käufers im Prozess: Die eingebaute Software erkennt anhand Lenkwinkel, Temperatur und Zeiterfassung, wenn das Fahrzeug den Prüflauf nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Dabei wird ein spezieller Betriebsmodus aktiviert, indem die Abgasrückführungsquote über das AGR-Ventil erhöht wird - und somit das Auto sauber ist, hingegen im normalen Straßenbetrieb wieder eine niedrigere Abgasrückführungsrate zugeschaltet wird – und das Auto mehr Emissionen als erlaubt ausstößt. Diesem Vortrag hatte die Volkswagen AG letztlich nichts mehr entgegenzuhalten, insbesondere weil die Käuferseite ein internes Volkswagen-Dokument vorlegte, was vom 18. November 2015 stammt. Dieses Dokument bestätige u.a., es gebe beim Motor EA 288 eine „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) nur Streckengesteuert zu platzieren. Im normalen Fahrbetrieb Strecken- und beladungsgesteuerte Platzierung der Events…“.

Dies hat dem Gericht ausgereicht, festzustellen, dass eine Software vorhanden ist, die merkt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder auf der Straße befindet und entsprechend der Abgasausstoß gesteuert werde.

Dieser Motor des Typ EA288 wird von der Volkswagen AG seit 2012 produziert und ist in mehr als 4.000.000 Diesel-PKW von Volkswagen bis 2,0 l Hubraum verbaut, unter anderem in Golf, Touran und Tiguan, ebenfalls in Diesel-Modellen von Audi und Skoda.

 

Fazit und Empfehlung:

Eine nächste Klagewelle dürfte deshalb auf die Volkswagen AG zurollen.

Eigentümer von VW-PKW, in welchen der Motor Typ EA288 eingebaut ist, haben jetzt bereits gute und werden in Zukunft noch bessere Erfolgschancen haben, Schadenersatz von VW zu erhalten. Die mittlerweile vielfach eingereichten Klagen Betroffener Eigentümer werden weiter steigen.

Die guten Erfolgsaussichten für Klagen zugunsten getäuschter PKW-Eigentümer spiegeln sich auch darin wider, dass mittlerweile immer mehr Rechtsschutzversicherer ihren Versicherten die Übernahme von Prozesskosten bei Klagen gegen Volkswagen zusagen.

Eigentümer eines angeblich sauberen die Abgasnorm Euro-6 einhaltenden PKW mit VW-Motor Typ EA288 können bei erfolgreicher Klage den bezahlten Kaufpreis von Volkswagen AG zurück erhalten und ihren PKW ohne Wertverlust, trotz des Diesel-Abgas-Skandals, durch Übergabe an Volkswagen loswerden.

Falls der Kaufpreis finanziert ist, so wird die Volkswagen AG bei Verurteilung verpflichtet, den Käufer von seinen Finanzierungsschulden freizustellen gegen Übergabe des PKW.


Lassen auch Sie Ihre möglichen Ansprüche individuell prüfen und eine Vorgehensweise gegen die Autohersteller ausarbeiten.


Rechtsanwalt Felix Fehrenbach

Friedrichstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: +49 (0) 7751 8970 100
Telefax: +49 (0) 7751 8970 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

FEHRENBACH ● DÖLLE

            Anwaltskanzleien

Waldshut-Tiengen
Freiburg im Breisgau
Todtnau im Schwarzwald

Anwaltskanzlei Fehrenbach in Bürogemeinschaft mit Sozietät Dölle & Kollegen

Kanzlei Waldshut-Tiengen
Friedrichstrasse 4
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-8970-100
Fax: 07751-8970-111

Kanzlei Freiburg
Brombergstr.17c
79102 Freiburg
Tel.: 0761-79 18 69-0
Fax: 0761-79 18 69-20

Kanzlei Todtnau
Meinrad-Thoma-Str. 4
79674 Todtnau
Tel.: 07671-96 97-0
Fax: 07671-96 97-15

Europäischer Gerichtshof - Abschalteinrichtungen i...
VW-Motor EA 189 – heute noch erfolgreich Ansprüche...