Die Porsche AG hat im Sommer 2020 nach internen Prüfungen bestimmte verbaute spezifische Hard- und Softwarebestandteile, die in Messungen für PKW-Zulassungsverfahren verwendet werden, der deutschen und amerikanischen Überwachungsbehörde gemeldet.
Hintergrund
Ein konzernweites Compliance-Programm. Die Porsche AG stieß dabei auf Hinweise, wonach staatliche Kontrollen, die die Übereinstimmung der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge mit der Typengenehmigung sicherstellen sollen, hintergangen worden sein könnten. Laut Aussagen von Porsche-Mitarbeitern seien Soft- und Hardware der Prüffahrzeuge unzulässig präpariert worden, um den CO2-Verbrauch auf dem Rollenprüfstand zu minimieren, somit die Verbrauchswerte im Katalog zu bestätigen. Unterschiedliche Getriebe-Zahnräder in Test- und Serienautos seien dafür verbaut worden.
Im Gegensatz zu Stickoxid (NOx)-Grenzwerten gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für CO2-Emissionen. Der Hersteller legt einen Wert für die Typengenehmigung fest, der anschließend von einem Technischen Dienst überprüft wird.
Vorwurf der Bundesbehörde
Der Sportwagenhersteller soll zum Erhalten der Typengenehmigung einzelner Benziner-Modelle die Angaben zum Kraftstoff-Verbrauch manipuliert haben.
Die im Zuge der daraufhin eingeleiteten Untersuchungen durchgeführten Messungen haben offenbar nichts Gutes für die Porsche AG ergeben: es hat sich herausgestellt, dass bei bestimmten Benziner-Modellen die CO2-Emissionen beim Durchfahren des Tests wesentlich höher waren als es die Porsche AG für die Typengenehmigungen angegeben hatte.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat ein sogenanntes Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem sich Porsche gegen die Vorwürfe der Manipulation verteidigen kann.
Laut Erklärung von Porsche beziehe sich dieser Manipulationsverdacht auf wenige Modelle und eine sehr geringe Stückzahl von weniger als einem Prozent der Porsche-Flotte.
Bislang gibt es zwar zu diesen Verdachtsmomenten noch keine behördliche Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Und es gibt auch noch nicht einen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Jedoch hat sich laut Magazin „Business Insider“, welches als erstes über diese neuen Ergebnisse des Verfahrens gegen Porsche berichtete, bei Messungen immerhin herausgestellt, dass bei drei der elf getesteten Modelle die CO2-Emissionen auf dem Prüfstand wesentlich höher gewesen seien, als Porsche bei der Zulassungs-Typisierung angegeben habe.
Klingt nur auf den ersten Blick harmlos. Immerhin liegt der Rückruf mehrerer 1000 Fahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt nahe.
Denn in diesen drei Modelltests hat offenbar der CO2-Ausstoß um mehr als 4 % über dem Typengenehmigungswert gelegen. Es handelt sich um ältere Modelle des Porsche Macan und des Porsche Boxster Spider 981. Und von diesen sind insgesamt ca. 20.000 Fahrzeuge zugelassen.
Überschreitet das Messergebnis des CO2-Ausstoßes den Wert für die Typgenehmigung um mehr als 4 %, gilt laut Behörde die Nachmessung als auffällig.
Konsequenzen
Hält das Kraftfahrt-Bundesamt die erteilten Typgenehmigungen der Porsche Modelle durch Manipulationen für erschwindelt, muss Porsche die betroffenen PKW wahrscheinlich zurückrufen. Um die Konformität zur Typgenehmigung herzustellen, könnte ein – bereits bei den Diesel-Manipulationen bekanntes – für Hersteller vergleichsweise günstiges „Software-Update“ ausreichen. Naheliegend und angebracht, auch weil den „Software-Update“-Lösungen zweifelhafter Erfolg und Folgeschäden beim Motor anhaften, ist hier aber die wesentlich teurere Hardware-Nachrüstung.
Fazit und Empfehlung
Rechtlich gegen Porsche vorgehen.
Der Verdacht wird stärker, dass Porsche auch mit Benziner-Modellen in den Abgasskandal verwickelt ist.
Bereits Ende Mai 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen die ersten Rückrufe für Porsche-Diesel-Fahrzeuge angeordnet. Die Modelle Cayenne, Macan und Panamera 3.0 l und 4,2 l sind betroffen. Die darin verbauten selben Motortypen wie Audi A6 und Audi A7 führen zu Schadensersatzansprüchen zu Gunsten betroffener Käufer.
Der Wertverlust dieser PKW der Luxusklasse ist besonders hoch, sind sie erst einmal in den berechtigten Fokus der Abgas- und Verbrauchswerte-Manipulationen gerückt. Das als Lösung dieser Manipulationen von den Herstellern dem Besitzer angepriesene Software-Update ist kein Ausgleich dafür. Und es führt oftmals zu Folgeproblemen wie Leistungsverlust und Versottung der Motoren, Startproblemen und Veränderung der Schaltpunkte. Diese billige Lösung dient meist nur einem Interesse: dem der Hersteller, möglichst kostengünstig den Anordnungen des Kraftfahrt-Bundeamtes nachzukommen.
Der Schaden bleibt beim Besitzer
Deshalb sollten sich Besitzer manipulierter PKW, vor allem hochpreisiger Porsche-PKW, nicht mit Softwareupdates zufriedengeben.
Die Chancen, vom Hersteller eine Entschädigung zu erhalten, auch ohne Klageverfahren, stehen gut.
Ein offizieller Rückruf ist nicht Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach vertritt bundesweit sowie über die Grenze hinaus aus der Schweiz zahlreiche geschädigte Käufer manipulierter Diesel-Pkw, darunter Porsche-Käufer, für welche Klagen eingereicht wurden. Nutzen Sie das Angebot der kostenlose Erstberatung.
Es gibt keinen Grund, zu warten. Prüfen Sie Ihre Rechte und sichern Sie sich ab.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach
Friedrichstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 7751 8970 100
Telefax: +49 (0) 7751 8970 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
FEHRENBACH ● DÖLLE
Anwaltskanzleien
Anwaltskanzlei Fehrenbach in Bürogemeinschaft mit Sozietät Dölle & Kollegen
Kanzlei Waldshut-Tiengen
Friedrichstrasse 4
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-8970-100
Fax: 07751-8970-111
Kanzlei Freiburg
Brombergstr.17c
79102 Freiburg
Tel.: 0761-79 18 69-0
Fax: 0761-79 18 69-20
Kanzlei Todtnau
Meinrad-Thoma-Str. 4
79674 Todtnau
Tel.: 07671-96 97-0
Fax: 07671-96 97-15