Auch bei der Daimler AG dürfte das in einigen Wochen erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Diesel-Abgasskandal mit Interesse erwartet werden.
Zwar ist Gegenstand im ersten verhandelten Fall des EuGH im Diesel-Abgasskandal ein PKW der Marke Volkswagen. Aber in vielen Mercedes-Motoren mit der Bezeichnung OM 651 sind Steuergeräte für das Emissionskontrollsystem mit einem sogenannten „Thermofenster“ verbaut worden. Diese steuern die Abgasrückführung in den Motor, wodurch die Abgase nochmals verbrannt werden und damit die Emissionen geringer werden - und bestenfalls im gesetzlich zulässigen Rahmen liegen.
„Thermofenster“ reduzieren diese Abgasrückführung oder schalten sie komplett ab, wenn eine gewisse Aussentemperatur vorhanden ist. Es diene dem Schutz des Motors, weshalb ein solches System unumgänglich sei, so die Argumente der Autohersteller.
Problematisch ist, dass sich ein Auto teils mehrere Monate im Jahr in diesem Temperaturfenster, in welchem die Abgasrückführung nach unten geregelt wird, bewegt. Vor allem wenn es in den kälteren Regionen Deutschlands und der Schweiz und in nördlichen EU-Staaten fährt. Folglich fährt das Auto sodann quasi permanent im „Dreck“-Modus.
Aus dem Gutachten der Generalanwältin des Europäischen Gerichthofs im Diesel-Verfahren wird deutlich, dass Abschalteinrichtungen nur ausnahmsweise in sehr engem Rahmen zulässig sind. Und dass ein „Thermofenster“ und die Gründe für ein solches, der angebliche Motorschutz laut Hersteller, nicht unter eine Ausnahme fällt.
Die von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach im Frühjahr 2020 eingereichte Klage gegen die Daimler AG hat auch dieses Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zum Inhalt. Hierauf stützt Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für seinen Mandanten den Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG. Es handelt sich bei dem streitigen PKW um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY, Baujahr 2012, Abgasnorm Euro 5 mit dem Motor Typ OM 651.
Die Klage verfolgt den Anspruch, dass die Daimler AG dem betroffenen PKW-Eigentümer den Kaufpreis erstattet sowie Zinsen in Höhe von 4 Prozent pro Jahr seit Kaufpreiszahlung abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer gegen Übergabe des PKW an die Daimler AG.
Mit vielen anderen Urteilen ist die Daimler AG bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. So unter anderem vom Landgericht Stuttgart am 08.05.2020 wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Der dort streitige PKW war ein Mercedes-Benz GLC 220d 4Matic.
Nicht nur die Daimler AG-Motoren OM 651 mit der Abgasnorm Euro5, sondern auch die neuen Motoren mit der Euro6-Abgasnorm bis Baujahr 2018 sind mit einer oder mehreren nicht gesetzeskonformen Abschalteinrichtungen versehen. Die veröffentlichten Rückrufe des Kraftahrbundesamtes bestätigen dies.
Fazit und Empfehlung:
Die Chancen betroffener Mercedes-Eigentümer, gegen die Daimler AG vor Gericht zu gewinnen, sind in letzter Zeit, insbesondere durch das am 30.04.2020 präsentierte Gutachten beim Europäischen Gerichtshof und das aktuelle und erste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 in einem Volkswagen AG-Fall deutlich gestiegen.
In sehr vielen Mercedes-Modellen, u.a. in den Klassen A, B, C, CLA, CLS, E, GLK, S, V, und Sprinter-Modellen, mit 1,8 und 2,2 Liter ist der OM 651 Diesel-Motor verbaut.
Wer seinen von Daimler oft als sparsam, sauber und wertbeständig angepriesenen PKW ohne Schaden loshaben möchte, hat jetzt sehr gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen.
Ein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ist keine Voraussetzung hierfür. Wenn Sie vom Kraftfahrbundeamt oder der Daimler AG allerdings bereits angeschrieben wurden (z.B. 5496121 oder 5499636 Hersteller-Code der Rückrufaktion), dann sollten Sie nicht voreilig ein Software-Update durchführen lassen.
Lassen Sie Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG jetzt prüfen und durchsetzen!
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