News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

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BWM X3: Diesel-Abgas-Skandal bei Bayerische Motoren Werke AG angekommen?

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.03.2020 - 7 O 67/19 deutet darauf hin. Es stellt eine erste Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG dar. Rechtsanwalt Felix Fehrenbach macht deshalb für betroffenen BMW-PKW-Eigentümer Schadensersatz gegen die Bayerische Motoren Werke AG geltend.

In diesem Urteil wurde festgestellt, dass der Eigentümer eines BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5 erfolgreich einen Schadensersatzanspruch gegen die BMW AG durchsetzen kann. In dem BMW X 1, der im Streit steht, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, welche das Emissionskontrollsystem illegal reduziert bzw. ausschaltet, verbaut. Der Eigentümer kann jetzt von BMW Zahlung in Höhe des damals aufgewendeten Kaufpreises verlangen und muss sich lediglich Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

Mit Schreiben vom 15.07.2020 hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für seinen Mandanten ebenfalls entsprechenden Schadensersatz bei der BMW AG geltend gemacht. Bei diesem streitigen PKW seines Mandanten handelt es sich allerdings nicht um einen BMW Modell X1. Sondern um einen BMW Modell X3 xDrive 20d, Erstzulassung 2011, Abgasnorm Euro 5.

In diesem PKW ist der Motortyp B47 verbaut worden. Exakt über dieses PKW-Modell hat die Deutsche Umwelthilfe ein Gutachten erstellen lassen, welches am 12.12.2018 veröffentlicht wurde. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass das Emissionskontrollsystem bei Außentemperaturen von unter 17°C und über 33°C entweder reduziert oder sogar vollständig ausgeschaltet wird. Dies führt zu einem erheblichen Überschreiten der zulässigen Emissions-Grenzwerte im realen Fahrbetrieb im Verhältnis zu den Abgaswerten bei standardisierten Testzyklen. Bei einer solchen Programmierung des Emissionskontrollsystems handelt es sich um ein sogenanntes „Thermofenster“.

Ein solches Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007, einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft. Nach der Definition dieser Verordnung ist eine Abschalteinrichtung ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teil des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.

Dem von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach vertretenen PKW-Eigentümer steht folglich ein Schadens-ersatzanspruch gegen die BMW AG zu.

Zwar ist der PKW BMW X3 des betroffenen Eigentümers noch nicht von einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen. Dies ist aber nicht relevant.

Denn wie u.a. der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 - VII ZR 252/17 - und durch Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 - mitteilt, ist ein PKW bereits dann mangelhaft und erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der Typgenehmigung nach EG-Verordnung, wenn im PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist. Sprich für einen Schadensersatzanspruch bedarf es keines offiziellen Rückrufes durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ob überhaupt und wenn ja, wann ein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für das BMW-Modell X3, 3,0 Liter Hubraum, Abgasnorm Euro 5, erfolgen wird, ist folglich nicht maßgebend.

Für den betroffenen PKW-Eigentümer hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach jedenfalls von der BMW AG die Zahlung des Betrages verlangt, den sein Mandant damals als Kaufpreis bezahlt hat. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - gegen die Volkswagen AG muss sich ein betroffener PKW-Eigentümer die Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen, was in dem vorliegenden BMW-Fall ebenfalls berücksichtigt wird.

Sofern die Bayerische Motoren Werke AG der Schadensersatzforderung nicht nachkommt, wird von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für seinen Mandanten Klage eingereicht.

Das Vorgehen von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach gegen die BMW AG ist übrigens von der Rechtschutzversicherung seines Mandanten gedeckt. Richtigerweise sieht auch die Versicherung Erfolgschancen für die Durchsetzung der Ansprüche seines Mandanten gegen die BMW AG in diesem Fall.

Fazit und Empfehlung

Die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen PKW-Hersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren PKW verbaut haben, sind sehr gut und werden auch künftig erfolgversprechend sein.

Es ist nicht erforderlich, dass die Klage am Sitz des PKW-Konzerns eingereicht wird. Die Klage kann am Wohnsitz des betroffenen PKW-Eigentümers eingereicht werden.

Bei der Anspruchsdurchsetzung gegen die BMW AG ist maßgebend, dass der Betroffene nachweist oder zumindest Indizien vorbringt, aus denen sich ergeben, dass der PKW unzulässigerweise das Emissionskontrollsystem beschränkt oder ausschaltet, sprich der entsprechende PKW zu viel Stickoxid ausstößt.

Das Gutachten der Deutsche Umwelthilfe zum BMW X3 wird für den Erfolg der Klage durchaus maßgeblich sein.

Sofern für BMW-Modelle offizielle Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen, so kann damit ebenfalls problemlos dargestellt werden, dass die betroffenen PKW-Modelle eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzen.

Solche Rückrufe gab es bereits am 13.03.2018. Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und die BMW AG aufgefordert, diese zu entfernen, um die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederherzustellen.

Der Abgas-Skandal wird offenbar auch an der BMW AG nicht vorbeigehen.

Mit Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen den PKW-Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung kann sich jeder betroffene PKW-Eigentümer von seinem Eigentum am PKW ohne jeglichen Marktwertverlust lösen.

Einer individuellen Prüfung, inwieweit auch Sie mit Ihrem PKW vom Abgas-Skandal betroffen sind und welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen, steht nichts im Wege.


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