Der Bundesgerichtshof entscheidet am 25.05.2020 erstmals über Schadensersatzansprüche wegen eines VW-PKW mit dem Skandal-Motor EA189. In diesem mittlerweile nicht mehr produzierten Motoren-Typ wurde eine illegale Abgasmanipulationseinrichtung mitverbaut. Dieser Motoren-Typ löste den weltweiten Abgas-Skandal aus.
Aktuelle Erkenntnisse und erste Urteile zeigen aber:
Auch in den neueren Motoren von Volkswagen, produziert seit 2012, mit der Bezeichnung EA288 sind ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut, u.a. ein sog. „Thermofenster“ oder eine „Zykluserkennung“.
In den 1.4 bis 2.0 Liter Motoren mit Abgasnorm Euro 5 und 6 von VW, Skoda, Seat und Audi, u.a. dem T6, dem Skoda Oktavia III oder dem Golf VII, schlummern deshalb illegale Abschalteinrichtungen und Schadensersatzpotential für die Eigentümer solcher PKW.
In Prozessen äussern sich PKW-Hersteller oftmals dahingehend, dass zwar in der Tat Thermofenster verbaut wurden – die Hersteller geben dies also zu. Solche Thermofenster seien aber notwendig zwecks Motorschutz, so die Argumente der Hersteller.
In Gerichtsverfahren vor den Landgerichten Duisburg und Regenburg z.B. ging es jeweils um einen Golf VII. VW hat das Vorhandensein eines Thermofensters bzw. einer Abschalteinrichtung, mit welcher der PKW erkennt, ob er auf dem Prüfstand fährt („Zykluserkennung“), nicht abgestritten, aber für legal gehalten. Das Landgericht folgte den Argumenten von VW nicht. Die „Zykluserkennung“ bewertete das Landgericht Regenburg als sittenwidrige Schädigung und verurteilte VW zu Schadensersatz (Urteil vom 06.02.2020 - 73 O 1181/19).
Auch das Gutachten der EuGH-Generalanwältin im aktuellen Verfahren gegen VW vor dem Europäischen Gerichthof stützt diese von VW und anderen Herstellern vertretene Auffassung nicht. Nach den deutlichen Worten, mit welchen dieses Gutachten eine unzulässige Abschalteinrichtung beschreibt, müssen auch „Thermofenster“ oder „Zykluserkennungsprogramme“ als illegal eingestuft werden.
Die vorhandenen Urteile und laufende Verfahren von Landgerichten zu Thermofenstern in VW EA288-Motoren und in Daimler OM651-Motoren sowie das Gutachten im EuGH-Verfahren sind laut Rechtsanwalt Felix Fehrenbach ausreichende Grundlagen, um für seine Mandantin, Eigentümerin eines neuen Golf VII, die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Auch bei den Rechtschutzversicherern spiegelt sich die zunehmend positive Tendenz, erfolgreich Ansprüche gegen PKW-Hersteller neuerer Motoren mit Thermofenstern durchsetzen zu können, wieder.
So auch im vorliegenden Fall: Die Rechtschutzversicherung seiner Mandantin hat bereits für das Klageverfahren gegen die Volkswagen AG die Kostenzusage erteilt, so Rechtsanwalt Felix Fehrenbach.
Sollte die aussergerichtliche Aufforderung an VW, die Kaufpreisanzahlung und sämtliche bezahlten Finanzierungsraten an seine Mandantin zu erstatten und seine Mandantin von weiteren Pflichten aus dem Finanzierungsvertrag freizustellen gegen Rückgabe des PKW, keinen Erfolg haben, wird Klage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen eingereicht.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach ist nicht bekannt, dass es überhaupt schon Verfahren oder sogar Urteile dieses Landgerichts Waldshut-Tiengen gegen VW wegen des Motors EA288 gibt. Es könnte das erste gegen VW wegen des angeblich legalen und sauberen Nachfolgemotors EA288 nach dem Skandal-Motor EA189 sein - und sicherlich nicht das letzte.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet jedenfalls in wenigen Wochen unter Berücksichtigung des Gutachtens der EuGH-Generalanwältin.
Fazit und Empfehlung:
Der im Jahr 2015 gestartete Diesel-Abgasskandal aufgrund des ersten Skandal-Motor EA189 von VW ist noch lange nicht vorbei.
Der angeblich legale Nachfolgemotor EA288 von VW ist ebenso wie der VW 3.0 L Motor EA897 (federführend von Audi entwickelt), der auch in Audi-PKW (Rückruf 23x6 des Kraftfahrtbundeamtes) und Porsche-PKW verbaut ist, mit der fraglichen illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet.
Ebenso sind die Motoren OM651 der Daimler AG deshalb aktuell vielfach Gegenstand laufender Klageverfahren und von Urteilen zugunsten von Verbrauchern.
Die Aussichten auf weitere verbraucherfreundliche Urteile von Landgerichten zu diesen neueren Motoren sind gut.
Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen und durchsetzen!
Ein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ist keine Voraussetzung hierfür. Oder wurden Sie vom Kraftfahrbundeamt oder dem PKW-Hersteller bereits angeschrieben (z.B. 23Z7-Rückruf oder 23x4-Rückruf)? Dann sollten Sie nicht voreilig ein Software-Update durchführen lassen.
In folgenden PKW-Modellen ist der Motor EA288 eingebaut:
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B8
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi A6 C7
- Audi Q2 GA
- Seat Alhambra II
- Seat Arona
- Seat Ateca
- Seat Ibiza
- Seat Leon III
- Seat Tarraco
- Seat Toledo IV
- Skoda Fabia III
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq
- Skoda Kodiaq RS
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
- VW Amarok
- VW Arteon
- VW Beetle
- VW Caddy
- VW CC
- VW Crafter
- VW Golf VII
- VW Golf Sportsvan
- VW Jetta VI
- VW Passat B8
- VW Polo V
- VW Polo VI
- VW Scirocco III
- VW Sharan II
- VW Tiguan
- VW Tiguan II
- VW Touran II
- VW T-Roc
- VW T6 (California)
Sie sind betroffen? Dann wenden Sie sich an:
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach
Friedrichstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 7751 8970 100
Telefax: +49 (0) 7751 8970 111
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