Bislang wurden nur wenige Urteile veröffentlicht, aus welchen hervorgeht, dass die Audi AG nicht nur wegen eines 3.0 l Diesel-Motors aus ihrem Werk mit Abgasnorm Euro6 verurteilt wird, sondern auch mit Abgasnorm Euro5.
Eine wesentliche Entscheidung des Landgerichts Marburg mit weitreichenden Konsequenzen wurde im Oktober 2020 getroffen. Das Landgericht Marburg hat die Audi AG verurteilt, dem Eigentümer eines Audi A6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro5 Schadensersatz zu zahlen. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig, sprich die Audi AG hat dagegen keine Berufung eingelegt, sondern dieses Urteil akzeptiert.
Die bisher veröffentlichten und rechtskräftigen Urteile gegen die Audi AG wegen manipulierter 3.0 l Diesel-Motoren betreffen diejenigen mit der Abgasnorm Euro6. Dieses Urteil des Landgerichts Marburg ist deshalb eine richtungsweisende Entscheidung für die immense Erweiterung von Ansprüchen gegen die Audi AG auf 3.0 l Motoren älteren Baujahrs mit der Abgasnorm Euro5.
Offenbar hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Veröffentlichung oder klaren Positionierung eines konkreten Manipulationsverdachts bei Euro5 3.0 l Diesel-Motoren der Audi AG sehr zurückgehalten.
Denn die überwiegenden vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten verpflichtenden Rückrufe im Zusammenhang mit 3.0 l Audi-PKW haben solche mit der Abgasnorm Euro6 betroffen - nicht ausdrücklich solche mit der Abgasnorm Euro5.
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt u.a. am 12.12.2018, am 07.02.2019, 28.10.2019 bezüglich der Audi-Modelle A6, A7, SQ5, A8 3.0 l Diesel-Motoren mit der Abgasnorm Euro6 moniert. Grund: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.
Zuvor, am 23.01.2018, hat das Kraftfahrt-Bundesamt bezüglich der Audi-Modelle 3.0 l Diesel mit der Abgasnorm Euro6 u.a. festgestellt: „Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro6 Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KPA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen… .“
Rückrufe bezüglich der mit dem 3.0 l-Audi-Motor ausgestatteten Pkw Porsche Macan 3.0 l V6 TDI und Porsche Cayenne 4.2 l V8 TDI bezieht das Kraftfahrt-Bundesamt u.a. am 18. Mai 2018 ebenfalls ausdrücklich lediglich auf Motoren der Abgasnorm Euro6.
Lediglich der veröffentlichte Rückruf vom 02.11.2018 bezüglich Porsche Macan Baujahr 2014-2018 hatte keine Einschränkung auf Abgasnorm Euro5 oder Euro6. Dort stand gar nichts zu einer Abgasnorm. Ebenfalls waren die Rückrufe vom 11.01.2019 bezüglich Audi A6 und Audi A7 Baujahr 2015-2018 und vom 21.02.2020 bezüglich Audi A6 und Audi A7 Baujahr 2010-2015 ohne Einschränkung auf Abgasnorm Euro5 oder Euro6 veröffentlicht. Da aber auch ältere Baujahre betroffen sind, kann der Schluss gezogen werden, dass hier auch Motoren mit der Abgasnorm Euro5 betroffen sein könnten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sich hierzu bislang nicht ausdrücklich klar positioniert.
Auch hat das Kraftfahrt-Bundesamt in einem Bescheid an die Audi AG und die Porsche AG, in welchen den Herstellern mitgeteilt wurde, dass und warum unzulässige Abschalteinrichtungen in deren Motoren verbaut wurden und die Audi AG und die Porsche AG Abhilfe schaffen müssen, bislang lediglich Motoren mit der Abgasnorm Euro6 moniert.
Neben diesem Urteil des Landgerichts Marburg wurde bereits vielfach von anderen Landgerichten die Audi AG zu Schadensersatz verurteilt. Mittlerweile wurde auch von mehreren Oberlandesgerichten, unter anderem vom Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil von 5. Juni 2020 Az. 8 U 1803/19 und vom Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020 Az. 8 U 39/20, festgestellt, dass die Audi AG wegen Manipulationen an ihrem 3.0 l V6 Dieselmotor dem Käufer auf Schadensersatz haftet.
Mit Klage von November 2020 hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für seinen Mandanten, den Eigentümer eines Pkw Audi A6 Allroad Quattro 3.0 l Diesel Abgasnorm Euro5 eine Schadensersatzklage gegen die Audi AG vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen eingereicht. Sein Mandant wurde im März 2020 von der Audi AG im Rahmen der Rückruf-Aktion 23X6 angeschrieben und mit intransparenter Begründung gebeten, ein Software-Update bei seinem Pkw durchführen zu lassen. Die Klage stützt Rechtsanwalt Felix Fehrenbach unter anderem darauf, dass eine unzulässige Prüfstand-Erkennungssoftware (die sogenannte Lenkwinkelerkennung) sowie eine unzulässige Aufheiz-Strategie verbaut wurden, um auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten zu können.
Fazit und Empfehlung:
Die bisher ergangenen rechtskräftigen Urteile gegen die Audi AG, die verstärkt seit dem Jahr 2020 von der Audi AG versandten konkreten Aufforderungsschreiben an Eigentümer von Audi-Pkw mit 3.0 l Motor und Abgasnorm Euro5 sowie die veröffentlichten Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigen, dass auch Eigentümer solcher Pkw sehr gute Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG erfolgreich durchzusetzen – und diese Möglichkeit nutzen sollten.
Auch unter Berücksichtigung des am 25.05.2020 ergangenen verbraucherfreundlichen Urteils des Bundesgerichtshofs gegen die Volkswagen AG wegen unzulässiger Manipulationen stehen die Möglichkeiten sehr gut, dass Sie als Käufer eines solchen Pkw ihre auf den Kaufpreis geleisteten Zahlungen von der Audi AG zurückverlangen können und sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen müssen. Bei dieser Vorgehensweise entgehen Sie einem mittlerweile erheblichen Marktwertverlust solcher - vor allem etwas älterer- Diesel-Modelle, denn die Audi AG muss Ihren PKW zurücknehmen.
Ein rechtliches Vorgehen gegen die Audi AG prüfen zu lassen, lohnt sich!
Anwaltskanzlei Fehrenbach
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