Im Februar 2021 kam endlich das erste Urteil eines Oberlandesgerichts wegen des Volkswagen-Motors EA288. Der Motor EA288, angeblich sauberer Nachfolger des den Diesel-Abgasskandal auslösenden Motors EA189, produziert seit 2012, besitzt ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 19. Februar 2021 - Az. 19 U 151/20 bestätigt: Dem Käufer eines gebrauchten Pkw der Marke Volkswagen 4Motion, ausgestattet mit einem 2.0 Liter Dieselmotor vom Typ EA288 mit Abgasnorm Euro6, steht gegen die Volkswagen AG die Zahlung von Schadensersatz zu.
Das Oberlandesgericht Köln musste hierüber entscheiden, nachdem das Landgericht Köln mit Urteil vom 05.11.2020 zunächst die Klage des Käufers als unbegründet abgewiesen hat. Der Käufer ging in Berufung.
Der Volkswagen AG ist in diesem Verfahren vorgeworfen worden, dass VW eine sogenannte „prüfstandoptimiert Umschaltlogik“, vergleichbar derjenigen bei den Vorgänger-Motoren vom Typ EA189, eingebaut hat. Und eine solche Software grundsätzlich geeignet ist, den Käufer zu täuschen.
Das Oberlandesgericht Köln konnte diesen Vorwurf des Käufers gegen VW als unstreitig und von der Volkswagen AG als zugestanden annehmen. Denn die VW-Anwälte sind zu dem Gerichtstermin am 12. Februar 2021 vor dem Oberlandesgericht Köln gar nicht erschienen. Es erging deshalb ein sog. Versäumnisurteil.
Das Oberlandesgericht Köln hat in diesem Versäumnisurteil unter anderem ausgeführt, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs bzw. Motors mit manipulierter Motorsteuerungssoftware grundsätzlich geeignet ist, den Käufer eines solchen Fahrzeugs zu täuschen. Dabei verweist das Oberlandesgericht Köln auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19. In diesem ersten BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal wurde die Volkswagen AG wegen des Motortyps EA189 zu Schadenersatz verurteilt.
Demnach steht laut Oberlandesgericht Köln dem Käufer des mit einer Betrugs-Software ausgestatteten Pkw gegen die Volkswagen AG folgendes Recht zu: Die Volkswagen AG muss dem Käufer den im Jahr 2017 gezahlten Kaufpreis von Euro 35.300,00 vollständig zurückzahlen abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Die Volkswagen AG muss den Pkw zurücknehmen.
Vor den Landgerichten häufen sich mittlerweile die Verurteilungen der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Verkauf von Autos mit der neuen Motorgeneration EA288.
Weitere Urteile hierzu von Oberlandesgerichten, die als Berufungsinstanz Entscheidungen von Landgerichten überprüfen, werden folgen.
Fazit und Empfehlung:
Diese neue Motorengeneration EA288, eine Dieselmotoren-Baureihe der Volkswagen AG mit drei und vier Zylindern, 1.4, 1.6 und 2.0 l Hubraum, wird seit dem Jahr 2012 produziert. Sie wird seitdem bis heute in verschiedene Fahrzeugtypen des Volkswagen-Konzerns eingebaut. Auch diese Motoren merken, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zur Abgasmessung befindet - und folglich die Abgasgrenzwerte einhalten muss. Oder ob es sich auf der Straße befindet - und folglich der Abgasausstoß nicht überwacht wird. Entsprechend steuert der Motor den Abgasausstoß und kann Grenzwerte dauerhaft überschreiten.
Zur Zahlung von Schadenersatz an Käufer solcher Pkw wurde die Volkswagen AG unter anderem wegen ihrer Modelle PKW Golf VII, Audi A3 2.0 TDI Quattro, VW T6, Skoda Octavia, VW Sharan, VW Caddy, SEAT Leon verurteilt.
Die Erfolgsaussichten stehen gut und werden künftig sicherlich noch besser, dass Käufer von Gebraucht- oder Neuwagen dieser betroffener VW-Modelle Schadensersatz von VW erhalten. Und somit einem teils immensen Wertverlust entgehen. Ist der PKW-Kauf finanziert, dann muss VW bei einer Verurteilung den Käufer sogar von seinen Finanzierungsschulden freistellen.
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