Von Daniel Holdinghausen auf Samstag, 04. Februar 2023
Kategorie: Aktuelle Nachrichten zum Diesel-Abgas-Skandal

Neuer Rückruf für Opel PKW Modell Meriva Baujahr 2013 bis 2017

November 2022: Neuer Rückruf für Opel PKW

Im Jahr 2020 wurde der erste Rückruf wegen Manipulationen von Opel-PKW veröffentlicht.  

Sodann wurden vor ca. einem Jahr vom Kraftfahrt-Bundesamt weltweit über 400.000 Opel-Fahrzeuge zurückgerufen unter dem Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A). 

Und aktuell:

Ein neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für 26.581 PKW des Herstellers Opel Modell Meriva Baujahr 2013 bis 2017.

Dieser Rückruf wurde erst am 22.11.2022 offiziell ausgesprochen!  

Ursache all dieser Rückrufe:
Vom Kraftfahrt-Bundesamt wurde in den Motoren dieser Modelle eine „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ festgestellt.

Opel-Modelle, die von den Rückrufen betroffen sind:
Weltweit ca. eine halbe Million Opel-PKW, in Deutschland bislang stattliche 82.982 Opel-PKW: die Opel-Modelle Zafira, Corsa, Insignia und Astra. Und seit November 2022 weitere mehrere tausend Opel-PKW des Modells Meriva.

Was wird von Opel-Käufern gefordert?
Sie sollen ein ihnen angebotenes Software-Update für ihr Auto akzeptieren und aufspielen lassen.     

Hat der Opel-Konzern tatsächlich seine PKW manipuliert?
Seit Sommer 2021 bietet der Opel-Autokonzern seinen betroffenen Kunden eine freiwillige Aktualisierung der Motor-Software an. Formuliert oftmals verharmlosend als „Freiwillige Servicemassnahme“. Ziel: mit dem Software-Update soll der unzulässig hohe Schadstoffausstoss der Motoren reduziert werden. Und: dadurch kann der Opel-Konzern weiteren ihm zwangsweise auferlegte Rückrufe entgehen, wenn genügend Opel-Kunden freiwillig dem Software-Update Angebot folgen.  

Nach wie vor steht der Opel-Konzern auf dem Standpunkt, das Abgasbehandlungssystem seiner Diesel-Modelle entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Dies, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt bereits seit 2015 mehrere unzulässige Manipulationen der Abgasbehandlung in Opel-Dieselmotoren entdeckte. Der Opel-Konzern geht – offenkundig erfolglos – deshalb gegen die verpflichtenden Rückrufe vor.

Der Opel-Konzern hat manipuliert, denn:  


Folgerung: Aufgrund der Art und Weise der Manipulationen, der riesigen Anzahl manipulierter Opel-PKW, quer durch die Opel-Modell- und Motoren-Palette, muss der Opel-Konzern bewusst illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. 

Das angebotene Software-Update: die Lösung für den Opel-Konzern oder ein weiteres Problem für den Kunden?
Die betroffenen Opel-Käufer können zwar das Aufspielen des Software-Updates hinausschieben. Da ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt aber zwangsweise durchgesetzt werden kann, besteht letztlich keine Chance, dass man sich dem Software-Update entzieht.  

Worüber zu oft nicht aufgeklärt wird, ist, dass Software-Updates nachteilige Auswirkungen haben könnten: bekannt sind eine Minderung von Motorleistung und Motorlebensdauer, Startschwierigkeiten, ein höherer Sprit- und AdBlue-Verbrauch. Das Aufspielen sollte deshalb bestmöglich vermieden werden.

Die Schäden für betroffene Opel-Käufer aufgrund der Manipulationen:
Gleich ob mit oder ohne Software-Update: Finanzielle Nachteile und das Risiko von Nutzungsbeeinträchtigungen durch drohende Fahrverbote und Zwangsstilllegungen, höhere Kosten aufgrund Reparaturen und Mehr-Verbrauch, der allgemeine Marktwertverlust und der individuelle Makel des PKW treffen den Käufer.

Der Schadenersatzanspruch:
Die Käufer manipulierter Opel-PKW haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Schaden auszugleichen:

Stets wichtig zu wissen:


Fazit und Empfehlung:

Auch im Jahr 2023 sind die Voraussetzungen, Schadenersatz gegen den Opel-Autokonzern wegen manipulierter Diesel-Motoren erfolgreich durchsetzen zu können, vorhanden!

Die Chance, dass sich der Käufer eines manipulierten Opel-Modells schadlos halten kann, ist sehr gut.

Ihren individuellen Schadensersatzanspruch, z.B. die gewünschte Weggabe Ihres PKW an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreisbetrages an Sie lediglich bei Abzug einer Nutzungsentschädigung für von Ihnen gefahrenen Kilometern überprüfe ich gerne. Und begleite und vertrete Sie dabei außergerichtlich und vor Gericht.    

Opel-Käufern, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und ihren PKW in Deutschland kauften, stehen ebenfalls alle Ansprüche gegen den Opel-Konzern zu. Und auch diese Käufer können in Deutschland klagen und vertrete ich außerhalb und vor Gericht.


Rechtsanwalt Felix Fehrenbach

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