Rechtsanwalt Felix Fehrenbach führt für Schweizer Eigentümer eines Porsche Macan S Diesel Klageverfahren gegen die Audi AG vor dem Landgericht Ingolstadt.
Nicht nur Betroffene des Diesel-Abgasskandals, welche ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Schadensersatzansprüche gegen deutsche Pkw-Hersteller einreichen. Es besteht auch die rechtliche Möglichkeit, dass Schweizer Staatsbürger oder betroffene Pkw-Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz den Pkw-Hersteller in Deutschland auf Schadenersatz verklagen.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach, dessen Haupt-Kanzleisitz in der Grenzregion Deutschland-Schweiz liegt, vertritt Schweizer Staatsbürger, welche in Deutschland oder in der Schweiz einen manipulierten Diesel-Pkw gekauft haben. Ebenfalls für viele deutsche Staatsbürger, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, macht Rechtsanwalt Felix Fehrenbach Schadensersatzansprüche gegenüber deutschen Pkw-Herstellern geltend.
Zum Ende des Jahres 2020 wurde für einen Schweizer Staatsbürger, Eigentümer eines Porsche Macan S Diesel, deshalb die Herstellerin des in diesen Porsche-Pkw verbauten Motors verklagt - die Audi AG.
Der betroffene Eigentümer hatte im Jahr 2015 einen neuen Porsche Macan S Diesel mit 3.0 l Hubraum und 190 KW Leistung für über 80.000 Schweizer Franken gekauft. Im Fahrzeugausweis dieses Pkw ist die angebliche Abgasnorm Euro B6b eingetragen. Der Fahrzeugausweis ist in der Schweiz das, was in Deutschland Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II genannt) sind.
In diesem Fall wurde aber nicht die Herstellerin und In-Verkehr-Bringerin dieses Pkw im Gesamten, die in Stuttgart ansässige allgemein benannte „Porsche AG“ (korrekt lautet die Firmierung „Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft“) mit der Klage in Anspruch genommen.
Es wurde die Audi AG verklagt.
Denn nicht nur gegen die Porsche AG als Herstellerin und Namensgeberin dieses Pkw besteht ein Schadensersatzanspruch, wenn Porsche-Pkw mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vom Band rollen und verkauft werden. Sondern auch gegen die Entwicklerin, Herstellerin, Verkäuferin und In-Verkehr-Bringerin des Motors, welcher in diesen Porsche von Werk aus eingebaut wurde, besteht bei Motor-Manipulationen ein Schadensersatzanspruch.
Die Audi AG hat den Motor entwickelt und an die Porsche AG geliefert. Der Porsche Macan S basiert auf dem Modell Audi Q5 als modularer Längsbaukasten. Die wesentliche Technik wurde vom Audi Q5 zur Verfügung gestellt. Auch Motoren und Getriebe des Porsche Macan stammen aus der Entwicklung und Produktion der Audi AG. Nicht nur technisch, sondern auch rechtlich handelt es sich bei dem Porsche Macan um eine Variante des Audi Q5 8R, da er dessen Typenzulassung übernommen hat. Hintergrund dafür ist unter anderem gewesen, dass es die Übernahme der Typenzulassung gestattete, weiterhin das Kältemittel R134a für die Klimaanlage zu verwenden, was für Neuentwicklungen nicht gestattet war.
Zuständiges Gericht für die Klage gegen die Audi AG von einem deutschen Staatsbürger kann das Gericht am Wohnsitz des betroffenen Pkw-Käufers sein. Bei einem Schweizer Staatsbürger als Kläger ist das zuständige Gericht in Deutschland der Sitz der Herstellerin des betroffenen Motors, in diesem Fall Ingolstadt. Deshalb wurde die Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht.
Vor Klageeinreichung wurde sowohl der Porsche AG als auch der Audi AG außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, freiwillig der Schadensersatzforderung nachzukommen. Diese Chance wurde von beiden Unternehmen nicht wahrgenommen. Immerhin hat die Audi AG nunmehr im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt zusammen mit der Erwiderung auf die Klage gleich einen Einigungsvorschlag unterbreitet, der aber leider unangemessen ist.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt.
Fazit und Empfehlung:
Die Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG wegen ihrer manipulierten 3.0 l Motoren durchzusetzen, stehen sehr gut!
Insbesondere spielt hier nicht das Problem der Verjährung von Ansprüchen eine Rolle. Die Einrede der Verjährung wird zwar grundsätzlich von verklagten Pkw-Hersteller erhoben. Da die Manipulationen von 3.0 l Motoren der Audi AG frühestens im Jahr 2017 bekannt wurden, läuft die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche frühestens Ende des Jahres 2020 aus.
Weitere Klagen gegen die Audi AG wurden von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für seine deutschen und schweizerischen Mandanten bislang u.a. wegen folgender Diesel-Pkw-Modelle eingereicht:
Audi Q7 Typ 4L 3.0 l Euro6 180kw EZ 20105
Audi A6 Allroad Quattro Typ 4G 3.0 l Euro5 230kw EZ 2013
Audi Q5 Quattro S Tronic Typ 8R 3.0 TDI Euro5 176kw EZ 2012
Audi SQ5 Quattro Typ 8R 3.0 l Euro6 240kw EZ 2016
Audi Q7 3.0 TDI Quattro Typ 4M 200kw Euro6 EZ 2017
Audi A6 Limousine 3.0 TDI Quattro Typ 4G Euro6 (sog. Euro6-Vorerfüller) 200kw EZ 2015
Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro Tiptronic Typ 4G Euro6 (sog. Euro6-Vorerfüller) 235kw EZ 2016
Porsche Macan S 3.0 l EuroB6b 190kw EZ 2015
Porsche Macan S 3.0 l Euro6 190kw EZ 2016
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