Erste Bemerkungen in der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs am 05.05.2020 bestätigen: Die bislang in tausenden von Fällen von Landgerichten und Oberlandesgerichten zugesprochenen Schadensersatzansprüche gegen den PKW-Hersteller VW wegen Motoren mit illegaler Emissionsminderungssysteme dürften richtig sein.
Bereits im Januar 2019 hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Diesel-Abgas-Skandal befasst. Dort wurde durch Beschluss festgestellt, dass das Verbauen einer Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne darstellt. Diese oftmals auch als „Schummelsoftware“ benannte Programmierung des Motorsteuerungsgerätes führt dazu, dass dem PKW die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehlt, so der BGH. Die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und somit ist bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet, so der BGH. In diesem Gerichtsverfahren war zu entscheiden, ob der Verkäufer eines manipulierten PKW zur Ersatzlieferung eines nicht mehr produzierten Dieselfahrzeugs verpflichtet ist.
Und in einem anderen Verfahren hat der BGH im Januar 2020 beschlossen, dass ein geschädigter PKW-Käufer in einem Klageverfahren gegen die Daimler AG nicht bis ins kleinste Detail beschreiben muss, warum und welche unzulässige Abschalteinrichtung in seinem Auto verbaut sei und folglich sein PKW einen Sachmangel aufweist. Es ging in diesem Verfahren um eine Klage gegen die Daimler AG wegen eines Mercedes mit dem Motoren-Typ OM 651.
Nach Meinung des Klägers sei in seinem Mercedes, der mit dem Dieselmotor des Typs 651 ausgestattet ist, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden. Einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gab es für das Modell des Klägers aber nicht. Daher bot der Kläger als Beweis die Einholung eines Gutachtens an. Ein Sachverständiger sollte klären, ob von Daimler in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Das lehnte das OLG Celle ab, weil der Vortrag des Klägers nur reine Mutmaßungen seien. Für den BGH hingegen war der Vortrag des Klägers ausreichend. Die Anforderungen an einen substantiierten Vortrag des Verbrauchers dürfen nicht überspannt werden. Zudem gäbe es bereits offizielle Rückrufe des Kraftfahrtbundeamtes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen für andere Mercedes-Modelle, welche aber auch mit dem Motor OM 651 ausgestattet sind, so der BGH.
In der nunmehr ersten Verhandlung des BGH am 05.05.2020 ging es um die Klage gegen die Volkswagen AG. Daran, dass die Volkswagen AG dem Verbraucher auf Schadensersatz haftet wegen Herstellen und Verkauf von PKW mit illegaler Abschalteinrichtung im Motor EA189, hat der BGH mit seinen ersten vorläufigen Ausführungen kaum Zweifel erkennen lassen. Die Argumente von VW seien eher unzutreffend bzw. nicht überzeugend, so der Vorsitzende Richter.
Folge bei entsprechend positivem Urteil des BGH zu Gunsten des betroffenen PKW-Eigentümers: die Volkswagen AG haftet dem Eigentümer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Allerding muss sich der Käufer für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen - diese Tendenz war ebenfalls den Ausführungen des BGH zu entnehmen.
Das Urteil des BGH soll am 25.05.2020 ergehen.
Fazit und Empfehlung:
Mit dem erwarteten Urteil des Bundesgerichthofs werden die Chancen für Verbraucher steigen, ihre Ansprüche gegen VW vor Gericht durchzusetzen und somit ohne Schaden aus dem Diesel-Skandal zu kommen.
Aber auch für Eigentümer von VW-PKW mit neueren Motoren des Typs EA288 und mit dem 3.0 Liter Diesel-Motor EA897, verbaut auch in Audi und Porsche, und auch für Eigentümer von Mercedes mit dem Motoren-Typ OM 651 und OM 642 dürfte ein positives BGH-Urteil den Weg für ihre Entschädigung weiter ebnen. Und für laufende und künftige Klageverfahren vor den Landgerichten richtungsweisend sein.
Die Chancen auf erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen eines verbauten illegalen Emissionsminderungssystems in Ihrem PKW stehen sehr gut. Nehmen Sie die Chance wahr. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen.
Lassen auch Sie Ihre möglichen Ansprüche individuell prüfen und eine Vorgehensweise gegen die Autohersteller ausarbeiten.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach
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