Das lange erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs im ersten verhandelten Volkswagen-Fall wurde am 25.05.2020 verkündet. Der Bundesgerichtshof hat zugunsten des Verbrauchers entschieden, dass ihm gegen die Volkswagen AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zusteht. (VI ZR 252/19 )
VW hat nach Auffassung des Gerichts den Käufern von VW-PKW mit dem Motor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit nicht gesetzeskonforme Motoren verkauft.
Die Tendenz der Landgerichte und Oberlandesgerichte in Klageverfahren gegen Volkswagen war zwar schon lange deutlich: Volkswagen AG haftet dem geschädigten Käufer eines PKW mit dem Motor EA 189 auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB. Dies mit der Folge, dass der Eigentümer seinen PKW an Volkswagen AG übergeben darf und im Gegenzug seinen damals bezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückerhält.
Bislang existierte jedoch noch keine richterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu.
Auch aufgrund dieser Unsicherheit haben sich viele geschädigte Kunden auf eine Einigung mit der Volkswagen AG eingelassen und sich mit einem Geldbetrag abgefunden. Insbesondere die Betroffenen, die sich zur ersten Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, mussten sich noch vor der ersten mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs entscheiden, ob sie dem im Musterfeststellungsklageverfahren zwischen dem Bundesverband Verbraucherzentrale und Volkswagen AG abgeschlossenen Vergleich annehmen oder nicht. Die Annahmefrist für diesen Vergleich endete vor der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs im VW-Verfahren.
Für noch laufende Gerichtsverfahren gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Motor EA 189 ist das Urteil des Bundesgerichtshofs deshalb entscheidend. Die Vergleichsbereitschaft von Volkswagen AG dürfte hierdurch zugunsten der Verbraucher steigen.
Aber auch für erst jetzt beginnende Verfahren gegen die Volkswagen AG wegen dieses ersten Skandal-Motors EA 189 ist das Urteil des Bundesgerichtshofs eine sehr gute Grundlage für einen Erfolg. Auch heute noch können unter bestimmten Umständen und mit entsprechender Argumentation erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden, ohne dass sich die von Beginn an von VW behauptete Verjährungsproblematik negativ für die Verbraucherrechte auswirken kann.
Durch dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach zudem auch der Grundstein gelegt worden für eine zweite Klagewelle gegen die Volkswagen AG. Aber nicht nur wegen der VW-Motorengeneration EA 189.
Sondern auch wegen der neuen VW-Motoren EA 288. Denn in diesen neuen VW-Motoren, u.a. verbaut im Golf VII, wurden sogenannte „Thermofenster“ eingebaut, eine temperaturabhängige Abgasregulierung.
Eine solche temperaturabhängige Abgasregulierung wurde u.a. kürzlich in dem Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof im ersten verhandelten Abgasskandal-Fall als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft!
Wird der Europäische Gerichtshof diesem Gutachten der Generalanwältin folgen, dann werden von heute auf morgen mehrere Millionen PKW in Deutschland - und wahrscheinlich auch in anderen EU-Staaten und der Schweiz - ohne rechtlich einwandfreie Typengenehmigung auf den Straßen fahren. Was die Gefahr einer Betriebsstilllegung für jeden einzelnen PKW zur Folge haben könnte.
Diese Gefahr hat den Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG im Urteil des Bundesgerichtshofs auch begründet.
Auch die mittlerweile an viele Eigentümer von VW Golf VII versendeten Aufforderungen zur Durchführung der freiwilligen Service-Maßnahme, einem Software-Updates ihres Dieselmotors, unter dem „Aktionscode: 23X4“, deuten auf eine unzulässige Abschalteinrichtung in der neuen VW-Motoren-Generation hin.
Fazit und Empfehlung:
Die Chancen für Sie als PKW-Eigentümer eines Volkswagens der neueren Motoren-Generation EA 288 auf Schadensersatz sind deshalb jetzt schon gut und werden nach Einschätzung von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach noch besser werden.
Eine neue Klagewelle von Verbrauchern dürfte aber nicht nur auf die Volkswagen AG zukommen.
Sondern auch auf alle anderen betroffenen Autobauer, sofern diese eine temperaturabhängige Abgasregulierung verbaut haben. Dann dürften sich auch Daimler, Opel, Fiat und BMW Schadensersatzansprüche in immensen Ausmaßen ausgesetzt sehen.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach rät deshalb allen betroffenen oder verunsicherten Verbrauchern, zu überprüfen, ob und wenn ja welche Rechte gegen die Autohersteller bestehen und inwieweit Erfolg besteht, diese durchzusetzen.
Lassen Sie deshalb Ihre möglichen Ansprüche individuell prüfen und eine Vorgehensweise gegen Volkswagen AG oder einen anderen Autohersteller ausarbeiten.
Anwaltskanzlei Fehrenbach
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