Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem laufenden Klageverfahren eines VW-Pkw-Käufers gegen die Volkswagen AG geäußert.
Ein Pkw Käufer klagt gegen die Volkswagen AG. Sein Pkw, ausgestattet mit der neuen Motorengeneration von VW, dem EA288, ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, welche die Abgaswerte manipuliert. Die Software hierfür erkennt, ob der Pkw auf dem Prüfstand läuft u.a. zwecks Abgasmessung – und hält die Grenzwerte von CO2 und NOX ein. Oder ob der Pkw auf der Straße fährt - und hält die Grenzwerte nicht sicher ein.
Der Vorgänger dieser neuen Motorgeneration EA288, der EA189, hat den Diesel-Abgasskandal zu verantworten. Bereits diese damals verbaute unzulässige Abschalteinrichtung konnte zwischen Prüfstand und Straßenverkehr unterscheiden und entsprechend die Abgaswerte manipulieren. Hunderttausende Käufer von Pkw aus dem VW-Konzern sind deshalb bereits entschädigt worden.
Der Motor EA288 wird seit dem Jahr 2012 produziert für Pkw der VW-Konzern-Marken VW, Audi, Seat, Skoda.
VW beteuert seit Herbst 2015 öffentlichkeitswirksam, nachdem der Betrug bei den EA189-Motoren aufgeflogen ist, der Nachfolgemotor EA288 sei sauber. Keine unzulässige Abschalteinrichtung, keine Manipulation, kein Betrug. Die vorgeschriebenen und von VW selbst angegebenen Werte für Verbrauch und Emissionen werden im Straßenverkehr eingehalten. Bis heute hält VW an diesen Behauptungen fest.
Durch eine Vielzahl von landgerichtlichen Verfahren gegen die Volkswagen AG, in welchen Käufer von neueren Pkw aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA288 Schadenersatz verlangen, werden diese Beteuerungen immer unglaubwürdiger. Ein erstes Urteil eines Oberlandesgerichts und das Verhalten der VW-Anwälte in diesem Verfahren lässt zudem aufhorchen: zu der Gerichtsverhandlung sind die VW-Anwälte offenkundig bewusst nicht erschienen. Weshalb, womit jeder säumige Rechtsanwalt rechnet, Versäumnisurteil erging und VW zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer des Pkw verurteilt wurde.
Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf
In einem sogenannten Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 16.02.2021 nicht nur die Volkswagen AG als beklagte Partei in diesem Klageverfahren aufgefordert, sich zu Behauptungen des Käufers zu erklären. Das OLG hat in auch seine vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt: Eine Haftung der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung könnte sich im Hinblick auf das mit „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien und Freigabevorgaben EA288“ überschriebene Dokument ergeben. Dieses Dokument legte der Kläger auszugsweise vor, um seinen Vortrag einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Zykluserkennung und einer „NEFZ-prüfstandsbezogenen Manipulation bezüglich des NOx-Speicher“ zu belegen.
Diese VW-interne Richtlinie belegt nach Auffassung des Pkw-Eigentümers in diesem Verfahren eine bewusst täuschende Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. Die Volkswagen AG kann auf diesen Hinweis des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu dem Vortrag des Klägers Stellung nehmen. Ein Urteil bleibt abzuwarten.
Fazit und Empfehlung:
Sollte auch dieses OLG Düsseldorf die Volkswagen AG zu Schadenersatz verurteilt, wäre es ein weiterer Meilenstein für die Rechte getäuschter Käufer von Pkw aus dem Volkswagen-Konzern mit der neuen Motorengeneration EA288. Dieser Motor wird im Übrigen bis heute produziert und verbaut.
Ein kurzer Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I oder eine anderweitige kurze Recherche, ob auch Ihr Pkw mit diesem Motoren-Typ ausgestattet ist, lohnt deshalb. Diesel-Pkw im Allgemeinen haben durch den Diesel-Abgasskandal erheblich an Wert eingebüßt. Presseveröffentlichungen zu dem Motor EA288 und Manipulationen werden mehr.
Der Diesel-Abgasskandal wird sich ausweiten.
Haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG? Falls ja, muss VW Ihnen den damals bezahlten Kaufpreis erstatten. Für gefahrene Kilometer haben Sie sich eine Nutzungsentschädigung anzurechnen. Die Nutzungsentschädigung wird zu Ihrem Nachteil höher, je länger Sie der Pkw fahren. Der Vorteil wird für VW damit immer größer.
Es gibt eigentlich keinen Grund, zu warten. Prüfen Sie Ihre Rechte und sichern Sie sich ab.
Rechtsanwalt Felix Fehrenbach
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